Meine Beratungsleistungen sind nach §43 SGB V qualifiziert. Demnach kann bei einer vorliegenden Diagnose (z. B. Adipositas, erhöhte Bluttfettwerte, Essstörung) ein Teil der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Mein Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Für die Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, alternativ kann Ihr*e behandelnde*r Arzt/Ärztin ein Rezept oder eine Überweisung ausstellen
- Kostenvoranschlag für Ernährungstherapie und Rechnung (erhalten Sie von mir)
Haben Sie weitere Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter. Vereinbaren Sie ein kostenloses telefonisches Informationsgespräch.