Kosten

Meine Beratungsleistungen sind nach § 43 SGB V (Deutschland) qualifiziert.
Das Sozialgesetzbuch V ist die gesetzliche Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose (z. B. Adipositas, erhöhte Blutfettwerte, Insulinresistenz oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten) kann daher ein Teil der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Mein Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V. 

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse. 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (alternativ kann Ihr*e behandelnde*r Arzt/Ärztin ein Rezept oder eine Überweisung ausstellen)
  • Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie sowie die Rechnung (erhalten Sie von mir)

 

Honorare für Produktentwicklung und Beratung

Die Honorare für Leistungen im Bereich Produktentwicklung, strategische Beratung und internationale Zusammenarbeit richten sich nach Umfang, Projektphase und individuellem Bedarf.

Die Abrechnung erfolgt je nach Projekt auf Stunden-, Tages- oder Projektbasis.
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Haben Sie weitere Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie ein kostenloses telefonisches Informationsgespräch.

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